ksasz Fachmittelschule 352
FMS Sprachaufenthalt

Sprachaufenthalt FMS an der KSA

Grundidee

Fremdsprachen sind Schlüssel, die uns die weite Welt erschliessen.

Wer eine oder mehrere Fremdsprachen spricht, findet leichter Zugang zu anderen Ländern, Menschen und Kulturen. In der heutigen Arbeitswelt wird immer mehr erwartet, dass man sich in verschiedenen Sprachen gewandt ausdrücken kann. Wer später Fremdsprachen an Primar- und Sekundarschulen unterrichten will, muss über gute Kenntnisse und Diplome verfügen. Aus diesen Gründen bietet die KSA den Schülerinnen und Schüler der FMS einen begleiteten Sprachaufenthalt an.

Unser Konzept

Die Schülerinnen und Schüler der FMS haben die Gelegenheit, im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres einen zwei- oder dreiwöchigen Sprachaufenthalt in England oder Frankreich zu absolvieren. Dieser findet während der letzten Woche vor sowie während der ersten Woche der Herbstferien statt. Dieser Sprachkurs kann nach Bedarf um eine Woche verlängert werden. Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Hin- und Rückreise von zwei Lehrpersonen der KSA begleitet und während ihres Aufenthaltes im fremden Sprachgebiet betreut. Die Schülerinnen und Schüler besuchen einen Intensivkurs an ausgewählten Schulen und kommen in den Genuss von Führungen und Exkursionen. Soziale Anlässe ergänzen das Programm. Während ihres Auslandaufenthaltes wohnen die Schülerinnen und Schüler in ausgesuchten Familien.

Gerade im Hinblick auf eine spätere Lehrtätigkeit an einer Primar- oder Sekundarschule ist es mehr als sinnvoll, die eigenen Kenntnisse in den zwei Fremdsprachen zu vertiefen.

Sprachaufenthalte und Zertifikate

An der KSA besteht die Möglichkeit, Diplomkurse (FCE und DELF) zu belegen. Für das Bestehen der Fachmaturität ist es notwendig, ein Zertifikat auf Niveau B2 in Englisch oder Französisch vorzuweisen. Die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) verlangt zudem, dass Studierende am Ende ihres Studiums ein Zertifikat auf Niveau C1 in der gewählten Fremdsprache vorlegen.

Die PHSZ setzt für ihre Studierenden einen Sprachaufenthalt von insgesamt sechs Wochen im jeweiligen Sprachgebiet voraus. Dieser gliedert sich in einen dreiwöchigen Sprachaufenthalt sowie ein dreiwöchiges Assistenzpraktikum. Diese Elemente können getrennt absolviert werden. Ein während der KSA durchgeführter Sprachaufenthalt von mindestens drei Wochen wird von der PHSZ als Vorleistung anerkannt. Der Aufenthalt kann durch den Besuch einer Sprachschule, aber auch durch Arbeits- oder Sozialeinsätze absolviert werden.

Zu Beginn des Studiums muss das Sprachniveau B2 nachgewiesen werden, entweder durch ein Zertifikat oder eine interne Prüfung der PHSZ. Falls das Niveau nicht erreicht wird, bleibt ein Jahr Zeit, um das Zertifikat nachzureichen. Andernfalls muss das Studium unterbrochen werden.

 
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