Promotion fürs GymnasiumDie Bedingungen für die Promotion am Gymnasium werden durch die beiden kantonalen Reglemente "Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen" und "Reglement über die Maturitätsprüfungen" vorgegeben. Die KSA-interne Umsetzung erfolgt im Detail über das "Reglement über die Notengebung am Gymnasium". |